Patienteninformation zum Datenschutz
Hebamme Lisa Ehrenhofer
1. Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene
Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei
handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name,
Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22
Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche
Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in
Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten.
Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V.
Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV
erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.
2. Empfänger Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung
des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem
Versicherungsverhältnis ergeben-den Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen
erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese
gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche
Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren
Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten.
3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie
dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der
Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen
Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der
Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre
aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu
berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
4. Ihre Datenschutzrechte
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten
personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung
unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur
Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern
sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung
entgegenstehen. Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den
Datenschutz zu beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.ht