Datenschutz

Patienteninformation zum Datenschutz
Hebamme Lisa Ehrenhofer

 


1. Art und Zweck der Datenverarbeitung 
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene 
Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei 
handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name,
Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 
Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche 
Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. 
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in 
Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. 
Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. 
Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV 
erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin. 
2. Empfänger Ihrer Daten 
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung 
des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem 
Versicherungsverhältnis ergeben-den Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen 
erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese 
gestattet. 
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche 
Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte. 
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren 
Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher 
Mitteilungspflichten. 
3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten 
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie 
dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der 
Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen 
Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der 
Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre 
aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu 
berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren. 
4. Ihre Datenschutzrechte 
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten 
personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung 
unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach 
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche 
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur 
Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern 
sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung 
entgegenstehen. Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den 
Datenschutz zu beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter: 
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.ht